28.01.2014


Kein Zebrastreifen vor Strandbad und Jugenddorf

Bezirksamt bedauert

Die SPD-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick hat sich mit Antrag vom 18. Februar 2013 für eine Querungshilfe über den Fürstenwalder Damm in Höhe Jugenddorf und Strandbad eingesetzt. Dieser Antrag überzeugte, wurde mehrheitlich von der BVV beschlossen und das Bezirksamt beauftragt. Da der Fürstenwalder Damm eine übergeordnete Straße ist, ist die Landesverwaltung zuständig. Und die kann der bezirklichen Empfehlung leider nicht folgen, mit dem Hinweis auf den Trinkwasserschutz.

Das Bezirksamt teilt daraufhin am 10. Januar 2014 bedauernd mit: „Die Straße Fürstenwalder Damm befindet sich zum größten Teil in der Wasserschutzzone II. Der auf der nordöstlichen Seite angelegte Sicherheitsstreifen hinter den Leitplanken dient zum Schutz der angrenzenden Brunnengalerie und zur Gefahrenabwehr für den Fahrzeugverkehr. Zum Schutz der Brunnengalerie ist eine Öffnung der Leitplanken und eine weitere Befestigung dahinter nicht genehmigungsfähig durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt – Wasserbehörde.“

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