21.04.2016


Bauarbeiten am Müggelseedamm treten ab Montag 2. Mai in die heiße Phase


Es ergeben sich diverse Verkehrsänderungen rund um Hirschgarten und Friedrichshagen

Der westliche Müggelseedamm wird zur Einbahnstraße, die Busringlinie verläuft von Hirschgarten nach Hirschgarten im Uhrzeigersinn

Vom 2. Mai 2016 an treten die umfangreichen gemeinsamen Baumaßnahmen der Berliner Wasserbetriebe (BWB) und der Berliner Verkehrsgesellschaft (BVG) in Friedrichshagen in die erste heiße Phase. Im Zuge dessen kommt es bis Ende November 2016 zu erheblichen Einschränkungen für alle Verkehrsteilnehmer und Anlieger zwischen Charlotte-E.-Pauly-Str. und der Bölschestraße, wie man zusammengefasst der heutigen gemeinsamen Presseerklärung entnehmen kann und muss.

In der Pressemitteilung vom 20. April heißt es unter anderem: "Während der Arbeiten steht Anliegern im Baubereich des Müggelseedamms eine Fahrspur in Richtung Köpenick als Einbahnstraße zur Verfügung. Der Durchgangsverkehr wird über den Fürstenwalder Damm umgeleitet."

Nutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln müssen im Bereich Müggelseedamm auf die Tramlinie 61 komplett verzichten. Diese wird ebenfalls über den Fürstenwalder Damm umgeleitet. Als Ersatz wird es eine Ringlinie mit barrierefreien Bussen geben, die ab Hirschgarten über den Fürstenwalder Damm, S-Bhf. Friedrichshagen, Bölschestraße und den Müggelseedamm wieder in Hirschgarten endet. Diese fährt also sozusagen im Uhrzeigersinn, wenn man sich den betreffenden Ortsteil in der Draufsicht vorstellt (siehe auch unsere skizzierte Darstellung).

Ebenfalls noch 2016 wollen die BWB Kanäle und Trinkwasserleitungen in den Wohngebieten beiderseits der Bölschestraße modernisieren.

Die BVG möchte auf dem östlichen Teil des Müggelseedamms ebenfalls noch in diesem Jahr die Fahrleitungen der Linie 60 sowie auf dem Fürstenwalder Damm zwischen Wasserwerk Friedrichshagen und Licht- und Luftbad Müggelsee die Fahrleitungen der Linie 61 sanieren. Was, wann und wo dann konkrete Einschränkungen auftreten werden, darüber wollen die Bauträger die Öffentlichkeit rechtzeitig in Kenntnis setzen.

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