05.02.2013


Senat sichert vorläufig Berliner Überschwemmungsgebiete

Pressemitteilung Bezirksamt Treptow-Köpenick

Die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erlassene Allgemeinverfügung zur vorläufigen Sicherung der im Land Berlin gelegenen Überschwemmungsgebiete soll das Hochwasserrisiko und die Folgen eines erhöhten Wasserpegels minimieren. Betroffen sind im Bezirk Treptow-Köpenick die Bereiche um Müggelspree, Müggelsee, Erpe, die Gosener Gewässer sowie den Seddinsee.In den nunmehr gesicherten Überschwemmungsgebieten ist die Errichtung oder Erweiterung von baulichen Anlagen mit wenigen Ausnahmen unzulässig, auch wenn es sich bisher um Bauland handelte. Ebenfalls ausgeschlossen ist, hier neues Bauland auszuweisen. Darüber hinaus sind noch weitere Schutzvorschriften bestimmt.

Die im Amtsblatt von Berlin veröffentliche Verfügung tritt am kommenden Freitag, dem 08.02.2013 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind die getroffenen vorläufigen Regelungen verbindlich. Bis Ende 2013 soll eine endgültige Festlegung in einer Rechtsverordnung folgen.

Die Überschwemmungsgebiete und ihre Grenzen sind in Karten dargestellt. Die Verfügung mit den jeweiligen Teilkarten der Überschwemmungsgebiete können zu den Sprechzeiten oder nach Vereinbarung unter anderem im Bezirk Treptow-Köpenick im Stadtentwicklungsamt, Alt-Köpenick 21 sowie im Umwelt- und Naturschutzamt, Rinkartstraße 11-13 und bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt eingesehen werden.
Ansprechpartner für wasserrechtliche Fragen ist bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Frau Zoch, Telefon 902 520 64.

Im Bezirk Treptow-Köpenick erteilt Herr Pfeifer, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht, Telefon 902 972 531, Auskünfte zu privaten Bauvorhaben in den festgesetzten Überschwemmungsgebieten sowie zu diesbezüglichen umwelt- und naturschutzrechtlichen Fragen Herr Dr. Kleinlosen, Amt für Umwelt und Naturschutz, Telefon 902 975 932.

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