1. Was sind Pflegestützpunkte?
Seit dem 1. Januar 2009 hat jede Bürgerin und jeder Bürger in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf individuelle Pflegeberatung (§ 7a Sozialgesetzbuch XI).
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, wurden vom Land Berlin sowie den Kranken- und Pflegekassen flächendeckend und wohnortnah Pflegestützpunkte eingerichtet. Es sind neutrale, öffentliche Anlaufstellen für Menschen, die auf unterschiedlichste Art Information, Beratung und Unterstützung brauchen.
Ein Pflegestützpunkt verfügt über ein Netzwerk an Kooperationspartnern für pflegerische, medizinische und soziale Leistungen. Im Rahmen dieses Netzwerkes nimmt die Beratungsstelle eine vermittelnde und organisierende Rolle ein.
2. Was zeichnet Pflegestützpunkte aus?
Die Beratung in einem Pflegestützpunkt ist kostenlos. Sie erfolgt unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Pflege- bzw. Krankenkasse.
Die Kombination aus Information, Beratung und umfassender Fallsteuerung haben das Ziel, Pflege so lange wie möglich im häuslichen Umfeld zu ermöglichen und die pflegenden Angehörigen in ihrer wichtigen Aufgabe zu begleiten, zu unterstützen und zu entlasten.
Die Beratung kann telefonisch, im Pflegestützpunkt oder bei Bedarf beim Pflegebedürftigen zu Hause erfolgen.
Aufgrund der Vernetzung und Kooperation mit anderen Leistungsträgern wird eine individuelle Auswahl und Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen sowie von sonstigen Hilfsangeboten ermöglicht.
Die Zusammenarbeit mit Organisationen, die ehrenamtliche Besuch- und Begleitdienste sowie Gesprächsgruppen anbieten, kommt besonders Menschen zugute, die an einer Demenz erkrankt sind und entlastet die oft stark geforderten Angehörigen.
3. Für wen sind Pflegestützpunkte da?
Wir haben Zeit für alle, die Fragen im Vorfeld von Pflege und zu Hilfen im Alter haben.
4. Angebote, Leistung und Service
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Pflegestützpunkte informieren und beraten kompetent, unabhängig und individuell über die Angebote vor Ort.
Auf Wunsch wird im Rahmen des Case Management ein Hilfebedarfsplan erstellt, nach dem die nötigen Maßnahmen initiiert, begleitet und überprüft werden. Das stellvertretende Handeln geschieht unter Einhaltung des Datenschutzes und mit Absprache und Einverständnis der Betroffenen.
Hier ein Ausschnitt der folgenden Fragen und Themen, mit denen die Menschen zu uns können:
Mai 2016 - Ihr Pflegestützpunktteam - Myliusgarten 20, 12587 Berlin