In der Pflegeberatung haben wir es oft mit pflegenden Angehörigen zu tun, die sich mit einem Anliegen an uns wenden. Diese sind meist nahe Angehörige, die vor allem ihren Ehepartner, ihre Mutter oder ihren Vater zuhause betreuen und pflegen. Und das zumeist schon über einen längeren Zeitraum. Pflegende Angehörige sind daher häufig stark beansprucht und stehen unter einem hohen psychischen, physischen und sozialen Druck.

Im Folgenden sollen eine Reihe von Entlastungsangeboten vorgestellt werden, die zumindest teilweise aus Leistungen der Pflegeversicherung finanziert werden können.

Ambulante Pflegedienste

Die Hauptleistung der Pflegeversicherung bei Pflege durch Angehörige ist das Pflegegeld. Voraussetzung dafür ist, dass beim Pflegebedürftigen mindestens ein Pflegegrad 2 vorliegt.

Zur Entlastung der pflegenden Angehörigen im Bereich der Grundpflege sowie im Haushalt ist es meist sinnvoll, sich professionelle Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst zu organisieren. Diese Leistung ist über die Pflegesachleistung finanzierbar und je nach Höhe des Pflegebedarfs kann eine Zuzahlung durch den Pflegebedürftigen notwendig sein. Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie z.B. das Verabreichen von Medikamenten und Injektionen, benötigen dagegen immer eine ärztliche Verordnung und werden von der Krankenkasse bezahlt.

Betreuungsgruppen und ehrenamtliche Besuchsdienste

Unterschiedliche Wohlfahrtsverbände in Berlin bieten mit geschulten freiwilligen Helferinnen und Helfern stundenweise Betreuung an. Diese Betreuung kann entweder für einige Stunden in einer Gruppe stattfinden oder als 1:1-Betreuuung in der eigenen Häuslichkeit. Hierbei soll der Pflegebedürftige seiner Krankheit entsprechend aktiviert werden, z.B. durch gemeinsame Spaziergänge oder Gesellschaftsspiele. Pflegerische oder hauswirtschaftliche Aufgaben gehören nicht zu den Aufgaben der Ehrenamtlichen. Zur Finanzierung dieser Betreuungsgruppen und Besuchsdiensten steht jedem Pflegebedürftigen ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125€ monatlich zur Verfügung.

Tagespflegeeinrichtungen

Der Besuch einer Tagespflegeinrichtung kann die passende Lösung sein, wenn der pflegende Angehörige berufstätig ist oder mehr Zeit für sich benötigt. Durch therapeutische und pflegerische Angebote wird der Pflegebedürftige aktiviert und kann durch gemeinsame Unternehmungen andere Menschen kennenlernen. Der regelmäßige Besuch einer Tagespflege hat meist einen positiven Effekt auf das Wohlbefinden des Pflegebedürftigen und seiner Pflegeperson. In der Regel findet das Angebot der Tagespflege wochentags zwischen 8 und 16 Uhr statt und die Einrichtungen bieten gewöhnlich einen Fahrdienst an. Die Pflegekasse übernimmt u.a. die pflegebedingten Aufwendungen und die soziale Betreuung und zwar in der Höhe der Pflegesachleistungen des jeweiligen Pflegegrades. Die Kosten für die Verpflegung und Unterkunft sind vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen bzw. über den Entlastungsbetrag finanzierbar.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Wenn eine private Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert ist, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für max. 42 Tage und bis 1612€ im Kalenderjahr. Diese Ersatzpflege kann von einem ambulanten Pflegedienst, einer Privatperson oder in einer stationären Pflegeeinrichtung erbracht werden.

Die Kurzzeitpflege findet immer in einer stationären Kurzzeitpflegeeinrichtung statt. Dies ist eine selbständige Einrichtung, die Pflegebedürftige nur für eine vorübergehende Zeit pflegen und betreuen. Dies kann z.B. der Fall nach einem längeren Krankenhausaufenthalt des Pflegebedürftigen oder in einer Krisensituation sein. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für max. 56 Tage und bis 1612€ im Kalenderjahr.

Die Kosten für die Verpflegung und Unterkunft sind vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen bzw. über den Entlastungsbetrag finanzierbar.

Angehörigen- und Selbsthilfegruppen

Viele pflegende Angehörige möchten über ihre Sorgen und Ängste sprechen. Selbsthilfegruppen bieten daher eine Möglichkeit, sich mit anderen Betroffenen regelmäßig auszutauschen und sich gegenseitig Unterstützung und Tipps zu geben. Diese Gruppen werden häufig von einer Fachkraft geleitet und begleitet. Die Pflegestützpunkte können Interessierten dabei helfen, ein passendes Angebot zu finden. Wenn der Pflegebedürftige unheilbar krank ist, können ambulante Hospizdienste eine wertvolle Stütze sein.

Betreuter Urlaub für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

Selbsthilfegruppen, Familienentlastende Dienste und Vereine bieten Reisen mit gleichzeitiger Betreuung von Pflegebedürftigen an. Die Reisen sind grundsätzlich privat zu finanzieren. Bei Vorliegen eines Pflegegrades können pflege- und betreuungsbedingte Ausgaben durch die Verhinderungspflege und den Entlastungsbetrag übernommen werden. Wird am Urlaubsort eine Kurzzeit- oder Tagespflegeeinrichtung genutzt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten.

Kostenlose Pflegekurse und Pflegeberatung

Die Pflegekassen bieten pflegenden Angehörigen und anderen ehrenamtlichen Pflegepersonen kostenlose Pflegekurse an. Diese Pflegekurse bieten praktische Anleitungen und Informationen an und können einen gewissen Schutz vor körperlicher Überlastung anbieten. Diese Pflegekurse finden entweder in Gruppen, zuhause oder online statt. Anbieter sind u.a. ambulante Pflegedienste und Volkshochschulen.

Pflegeberatungseinsätze sind regelmäßige Besuche einer Pflegefachkraft zur Unterstützung und Sicherung der Pflege zuhause. Ziel dieser Beratung ist es, frühzeitig einen eventuell erhöhten Pflegebedarf oder Überforderung der Pflegeperson festzustellen. Im Pflegegrad 1 kann dieser Beratungseinsatz genutzt werden, bei den Pflegegraden 2-5 muss dieser vom Pflegebedürftigen in Anspruch genommen werden, um weiterhin volles Pflegegeld zu erhalten.

Ein schwieriges und sensibles Thema ist Gewalt gegen Pflegebedürftige, aber auch gegen Pflegende. Informationen und hilfreiche Anlaufstellen bietet http://www.pflege-gewalt.de

 

Wer hilft weiter? Ihr Pflegestützpunktteam - Myliusgarten 20, 12587 Berlin

Tel.: 030-259282-45 - Offene Sprechzeiten: Di: 09:00-15:00, Do: 12:00-18:00

Treptow-Koepenick[at]arge-psp.de

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