Thema: Wohnen im Alter - selbstbestimmt in den eigenen 4 Wänden wohnen aber wie?

In der Pflegeberatung hören wir oft den Wunsch der Klienten, so lange wie möglich in der eigenen Wohnung und in der vertrauten Umgebung wohnen bleiben zu können. Doch wenn das tägliche Einsteigen in die Badewanne zur Qual wird und man sich beim Treppensteigen immer unsicherer fühlt, bedarf es einer Änderung der aktuellen Situation. Viele Betroffene sehen dann einen Umzug in ein Pflegeheim als einzige Möglichkeit, um barrierearm zu wohnen.

Im Folgenden sollen verschiedene Wohnformen vorgestellt werden, die ein selbstbestimmtes Wohnen in den eigenen 4 Wänden, so lange es geht, ermöglichen können.

Wohnungsanpassung

Schon kleine Veränderungen können das Leben in der eigenen Wohnung erleichtern. Zu den Maßnahmen der Wohnungsanpassung gehört z.B. der Einsatz von Hilfsmitteln. Hilfsmittel sind Gegenstände, die körperliche Beeinträchtigungen ausgleichen und von der Krankenkasse ganz oder teilweise finanziert werden. Zu den Hilfsmitteln gehören u.a. Rollstühle, Rollatoren, Badewannensitze oderToilettensitzerhöhungen. Der behandelnde Arzt stellt die notwendige Verordnung aus.

Ein weiterer Schritt der Wohnungsanpassung sind bauliche Maßnahmen wie z.B. die Türschwellenentfernung, der behindertengerechte Umbau von Bad und Küche oder die Balkonerhöhung. Diese Art der Maßnahmen können von der Pflegekasse bis zu 4000,00 Euro bezuschusst werden, wenn ein Pflegegrad vorliegt.

Seniorenwohnhaus

Das Seniorenwohnhaus bezeichnet ein Wohngebäude, in dem sich ausschließlich Wohnungen für ältere Menschen befinden. Diese Wohnungen sind barrierearm/-frei (Fahrstuhl, keine Schwellen, ebenerdige Dusche) und verfügen oft über Gemeinschaftsräume. In der Regel ist kein zusätzlicher Service vorhanden und bei zunehmenden Hilfebedarf ist eventuell ein erneuter Umzug nötig.

Service-Wohnen oder Betreutes Wohnen

Die Service-Wohnanlagen unterscheiden sich in ihrer Ausstattung und in ihrem Dienstleistungsangebot. Bei dieser Wohnform handelt es sich um ein selbständiges Wohnen in einer eigenen Wohnung mit zusätzlichen Dienstleistungsangeboten. Der Service kann dabei von einer Hausnotrufanlage über Hausmeisterdienste, kulturelle Angebote bis zu einem Pflegedienst reichen. Bei der Vertragsunterzeichnung sollte daher immer erfragt werden, welche Leistungen im Grundservice enthalten sind und welche als Wahlleistung dazu gebucht werden müssen.

Gemeinschaftliches Wohnen

Dies sind Wohnprojekte, die das gemeinschaftliche Wohnen fördern. In der Regel werden diese Wohnprojekte von den Bewohnern selbst initiiert mit dem Grundverständnis, sich gegenseitig im Alltag zu unterstützen und gemeinsam aktiv zu sein. Dies erfordert oft viel Zeit und Engagement. Es existieren Hausgemeinschaften, Genossenschaften, generations-gemischte Wohnprojekte oder Wohngemeinschaften.

Ambulant betreute Wohngemeinschaften

Diese Wohngemeinschaften verstehen sich, auch bei einem hohen Betreuungsbedarfs, als Alternative zu einem Pflegeheim. Es leben meist 6-12 Personen in einer gemeinsam genutzten Wohnung zusammen. Diese Menschen sind meist älter und demenzkrank und haben mindestens einen Pflegegrad 2. Die Betreuung und Pflege wird 24h durch einen ambulanten Pflegedienst gewährleistet. Der Wohnungscharakter bleibt erhalten, da z.B. gewohnte Tätigkeiten im Haushalt, weiterhin möglich sind. Der Kontakt zu Therapeuten und die ärztliche Versorgung sind geregelt.

Andere betreute Wohnformen

Dazu gehören Wohnkonzepte wie das betreute Einzelwohnen, therapeutische Wohngemeinschaften, Übergangswohnheime und Krisenwohnungen. Diese Wohnform ist für eine entsprechende Zielgruppe konzipiert, wie z.B. psychisch Kranke, Suchtmittelabhängige oder behinderte Menschen. Das Alter ist hier nicht das entscheidende Kriterium.

Pflegeheim

Pflegeheime sind stationäre Einrichtungen für Menschen, deren Pflege in anderen Wohnformen nicht mehr möglich ist. Die Bewohner werden dort vollständig versorgt und betreut. Einige Pflegeheime haben sich auf spezielle Erkrankungen wie z.B. Demenz oder Schlaganfall spezialisiert. Es können hier soziale Kontakte gefördert werden, da regelmäßig Beschäftigungsangebote stattfinden. Die Voraussetzung für den Einzug in ein Pflegeheim ist die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit.

 

Wer hilft weiter? Ihr Pflegestützpunktteam

Myliusgarten 20, 12587 Berlin, Tel.: 030-259282-45

Offene Sprechzeiten: Dienstag: 9:00 - 15:00 Uhr, Donnerstag: 12:00 - 18:00 Uhr

Treptow-Koepenick[at]arge-psp.de

www.pflegestuetzpunkteberlin.de