Der römische Kaiser Konstantin (* um 280, † 22. Mai 337)

 

Konstantins Kirchenpolitik ist von Geduld und Vorsicht geprägt. Er wendet sich 312 dem christlichen Glauben zu, läßt sich aber erst auf dem Sterbebett taufen. Gerne hätte er sich noch zum Jordan bringen lassen, um mit dem gleichen Wasser getauft zu werden wie Jesus.

 

Das Christentum ist zu der Zeit nur erlaubte Religion.und ist noch weit davon entfernt, die Mehrheit der Reichsbevölkerung zu vereinigen.

 

Durch Konstantin gibt es für die Christen weitere Fortschritte:

  • Die Bedingung der „öffentlichen Ruhestörung“ entfällt,
  • die durch den Staat beschlagnahmten Güter und Versammlungshäuser der Christen sind denen zurückzugeben.
  • Die Kirchen werden als juristische Körperschaften betrachtet;
  • es besteht für die Christen uneingeschränkte Gewissensfreiheit. Weitere Begünstigungen der christlichen Kirche durch Konstantin sind, u.a.
  • die Befreiung von allen öffentlichen Lasten und Steuern für die christlichen Bischöfe, Priester und Diakone,
  • die Kreuzigung als Todesstrafe und die Brandmarkung im Gesicht sind verboten, denn der Mensch ist das Ebenbild Gottes,
  • am 3. März 321 wird der Sonntag zum allgemeinverbindlichen Feiertag erklärt,
  • er stiftet Prachtkirchen in Nikomedien und Antiocha; er leitet in Rom eine Ära grandioser Kirchenbauten ein u.a. wird die Petersbasilika errichtet,
  • Konstantinopel, das alte Byzanz, heute Istanbul wird am 1. Mai 330 – strategisch, politisch und religiös – die Rivalin des heidnischen Roms. Für die Kirchen der neuen Stadt läßt er 50 Bibeln herstellen.
  • Unter Konstantin wird am 25. Dezember (336?) erstmals das Weihnachtsfest gefeiert; es verdrängt den Sonnenkult und eine ganze Reihe heidnischer Freudenfeste.

Quelle:

Sierszyn, Armin. Zweitausend Jahre Kirchengeschichte. Neuhausen-Stuttgart: Hänssler Band 1 1995

 

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-jah-