21.03.2015


Befugnisse des Allgemeinen Ordungsdienstes

Information des Bezirksstadtrates für Jugend und öffentliche Ordnung, Michael Grunst

Beim Ordnungsamt Treptow-Köpenick gingen immer wieder Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern ein, die aufzeigen, dass auch nach zehnjährigem Bestehen der Berliner Ordnungsämter noch Unklarheiten über deren Befugnisse bestehen.

Die Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) sind an ihren blau-weißen Uniformen mit dem Aufdruck „Ordnungsamt“ sehr gut erkennbar. Sie sind zu Fuß oder mit dem Auto unterwegs.

Der Dienstausweis muss auf Verlangen vorgezeigt werden. Analog der Polizei kann der Mitarbeiter/ die Mitarbeiterin seinen/ ihren Namen gegenüber den Bürgern nennen; ist jedoch nicht dazu verpflichtet. Maßgeblich ist die Dienstnummer.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AOD erfüllen hoheitliche Aufgaben und sind dazu berechtigt, Personendaten zu erheben, die Identität festzustellen, Sicherstellungen von Sachen vorzunehmen, Personen und Sachen zu durchsuchen sowie Platzverweise zu erteilen. Bei einer Verweigerung kann in Amtshilfe die Polizei hinzugezogen werden.

Die Weigerung, Auskunft über Namen und Anschrift zu geben oder darüber falsche Angaben zu machen, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro belegt werden.

Im Rahmen der Gefahrenabwehr dürfen die Dienstkräfte des AOD bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten Sonderrechte gemäß § 35 der Straßenverkehrsordnung in Anspruch nehmen.

Rückfragen: Postanschrift PF: 910 240, 12414 Berlin, Rathaus Köpenick, Telefon: (030) 90297-0

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