Quelle: Bezirksamt Treptow Köpenick. +++ Bitte hier klicken +++
Um noch schneller und unkomplizierter gegen die Verbreitung des Coronavirus vorgehen zu können, hat das Bezirksamt Treptow-Köpenick eine Allgemeinverfügung erlassen.
Die Allgemeinverfügung tritt am 30. Oktober 2020 in Kraft.
Diese gilt für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk Treptow-Köpenick haben oder zuletzt hatten.
Betroffene Personen sind:
- Kontaktpersonen der Kategorie I,
- Personen, die Erkrankungszeichen zeigen, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten, und für die eine
Testung angeordnet wurde
- positiv getestete Personen
Diese Menschen müssen sich ab sofort unverzüglich nach der Mitteilung des Gesundheitsamts oder nach Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses in Isolation begeben. Betroffene Personen sind zur sofortigen Isolation verpflichtet.
Eine Quarantäne muss nicht mehr im Einzelfall vom Gesundheitsamt angeordnet werden, sie tritt automatisch in Kraft, wenn die entsprechenden Kriterien der Allgemeinverfügung erfüllt werden.
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