Zum aktuellen Sachstand bezüglich der Vorbereitungen für die Sanierung des Strandbades Müggelsee teilte Bezirksbürgermeister Oliver Igel (SPD) in der Sitzung des BVV-Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Immobilien (WTI) am 14.01.2016 folgendes mit:
Mittlerweile dürfte bekannt sein, dass im Haushaltsplan des Geschäftsbereiches der Bundeskanzlerin und des Kanzleramtes für das Strandbad Müggelsee 4 Mio. € für 2016/2017 eingestellt sind. SenFin hat die notwendige Ko-Finanzierung in Aussicht gestellt. Am 07. Januar dieses Jahres fand ein erstes Informationsgespräch mit einer Mitarbeiterin des Haushaltsreferates des Bundesamtes für Kultur und Medien (BKM), das federführend mit der Erteilung des Zuwendungsbescheides beauftragt ist, statt.
Dem von uns eingereichten Antrag liegt eine Kostenschätzung von rund 8 Mio. € zu Grunde. Vorgesehen sind folgende Maßnahmen:
- die denkmalgerechte Sanierung des historischen Strandbadgebäudes,
- die Herrichtung für eine Ganzjahresnutzung,
- die Instandsetzung der Dachterrasse,
- der Abbruch der maroden ehemaligen Großgaststätte,
- die energetische Sanierung des Mehrzweckgebäudes,
- die Erneuerung sämtlicher Versorgungsleitungen im Außenbereich.
Die Erläuterung des anstehenden Zuwendungsverfahrens lässt erwarten, dass der Bewilligungsprozess (Antragsunterlagen nach Vorgabe der Bundesbauverwaltung, VOF-Ausschreibung des Planers, Erstellung der Planunterlagen, Genehmigungsverfahren…) nicht vor Mitte nächsten Jahres abgeschlossen sein wird. Obwohl in dieser Zeit sicherlich eine Menge an Arbeit zu erledigen ist, wird für den Bürger nichts am Standort sichtbar und erlebbar passieren.
Inwieweit in sich abgeschlossene Einzelmaßnahmen / Bauabschnitte gebildet werden können und dürfen, bleibt abzuwarten. Die Wahrscheinlichkeit ist jedoch eher gering.
Aber man sollte nichts unversucht lassen.
Das BKM organisiert zuständigkeitshalber die Koordinierungsveranstaltung mit den notwendigen Bundesverwaltungen und ggf. Senatsverwaltungen zur Abstimmung der Verfahrensweise. Der Termin wird voraussichtlich im März sein.
Erst dann wird man Näheres zum Verfahren und zum Verlauf wissen.
Das BKM hat unmissverständlich klargestellt, dass die Priorität dabei in der denkmalgerechten Sanierung des Strandbadgebäudes liegt.
Mit Beginn der Planung sollte auch das bezirkliche Nutzungs-/betreibungskonzept feststehen.
Das BKM hat auch angemerkt, dass Zuwendungen des Bundes zur Bedingung haben, dass für einen Bindungszeitraum von üblicherweise 10 Jahren kommunale und keine wirtschaftlichen Interessen verfolgt und keine Gewinne erzielt werden dürfen.“
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