02.09.2011


„Rübezahl“ bekommt die Ferienhäuser

BVV beschließt Bebauungsplan mit weniger Häusern und mehr Auflagen

Auf ihrer letzten Sitzung in dieser Wahlperiode, am Donnerstag den 25. August, beschloss die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) den so genannten Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 9-27 VE („Rübezahl“) mit überwiegender Mehrheit.

Zunächst wurde – bei elf Gegenstimmen – der Planreifebeschluss des Bezirksamtes vom 9. August 2011 „zur Kenntnis genommen“. In der darauf folgenden  Abstimmung wurde der Bebauungsplan selbst mit der dazu gehörigen Rechtsverordnung – bei zwölf Gegenstimmen – beschlossen. Geschlossen dagegen stimmten die Fraktionen von Bü90/Grünen und FDP (das sind zusammen sieben Stimmen). Einige Mitglieder der CDU-Fraktion stimmten ebenfalls dagegen, sowie – in der ersten Abstimmung – ein Mitglied der Fraktion der Linkspartei, in der zweiten Abstimmung stimmten dann zwei Fraktionsmitglieder der Linkspartei dagegen. Es gab keine Enthaltungen.

Gegenüber den ursprünglichen Absichten der Investorengruppe, der Müggelseeterrassen Rübezahl GmbH, wurde über eine stark abgespeckte Version abgestimmt, verbunden mit etlichen Auflagen.

Zu Beginn der Planungen hatte die Investorengruppe 36 Ferienhäuser auf dem Areal bauen wollen. Nunmehr wurden insgesamt 26 Ferienhäuser bewilligt, davon 24 Häuser nach „Typ I“ und zwei Häuser nach „Typ II“. In den Häusern nach Typ I können gleichzeitig sechs bis acht Personen untergebracht werden, ihre Geschossfläche beträgt jeweils 148 qm. In den beiden mit einem höheren Standard versehenen Ferienhäusern vom Typ II können bis zu zehn Personen untergebracht werden, ihre Geschossfläche beträgt 240 qm.

Mit folgenden Auflagen für die Investorengruppe ist dieser Bebauungsplan versehen:

  • Herstellung der notwendigen Erschließungsanlagen (Ausbau der öffentlichen Straße bis zur Grundstückszufahrt, Wendeanlage, Fußweg, Straßenbeleuchtung, Beschilderung)
  • Umverlegung des Europaradweges R1 nach Flächentausch mit Berliner Forsten, Sicherung der Erschließung der Revierförsterei
  • Sicherung der öffentlichen Zuwegung zum Seeufer für Fußgänger, Radfahrer und Rettungsfahrzeuge
  • Herstellung von Fahrradabstellanlagen für 73 Fahrräder für die Allgemeinheit
  • Herstellung eines Kinderspielplatzes sowie einer WC-Anlage mit Zugänglichkeit für die Allgemeinheit, Regelungen zu Öffnungszeiten
  • Versickerung bzw. Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers entsprechend Entwässerungsplan
  • Regelungen zum naturschutzfachlichen Ausgleich sowie zur Aufrechterhaltung ökologischer Funktionen (besonderer Artenschutz)
  • Regelungen zum Waldausgleich sowie bzgl. der Walderhaltungsabgabe zugunsten Berliner Forsten


(aus Drucksache Nr. VI/1900, Seite 2 zur BA-Vorlage)

Der BVV lag ebenfalls ein Schreiben der Sprecherin des Friedrichshagener Bürgervereins, Frau Dr. Strachwitz, vor, in dem sie ihre Befürchtung zum Ausdruck brachte, dass sich dort im Laufe der Zeit eine kleine Eigenheimsiedlung im Wald entwickeln könne. In Person von Bezirksbaustadtrat Rainer Hölmer (SPD) versuchte das Bezirksamt diese Sorge mit dem Hinweis zu zerstreuen, dass eine solche Umwandlung nicht erlaubt sei. Es bedürfte dafür einer Änderung des Flächennutzungsplanes des Landes Berlin.

In einer Touristenzeitschrift wurde vor einigen Monaten die geplante Ferienhaussiedlung bereits beworben. Die noch zu erstellenden  Ferienhäuser waren in dem „Foto“ bereits eingezeichnet – die Computerwelt macht's möglich.

Peter Leiß
Bezirksverordneter

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Von: -ltr-