laut Bericht des Bezirksamts Treptow-Köpenick zur Sitzung des BVV-Ausschusses für Stadtentwicklung und Tiefbau (2.12.2015) an ein Privatunternehmen aus Brandenburg:
"Ein privates Unternehmen aus Brandenburg hat das Müggelschlößchen-Areal in der Zwangsversteigerung erworben. Die Firma schrieb das Stadtentwicklungsamt an mit der Frage zur Zulässigkeit eines Ausflugslokals nach historischem Vorbild. Mit Schreiben vom 12.10.2015 wurde der Firma mitgeteilt, dass ein Ausflugslokal auf dem von der Firma erworbenen Grundstück planungsrechtlich unzulässig ist. Das Grundstück liegt im Außenbereich. Mehrere öffentliche Belange stehen der Bebauung des Grundstücks entgegen. Darunter die Darstellungen im Flächennutzungsplan (Der Flächennutzungsplan stellt für das Grundstück Wald und Grünfläche mit dem Lagesymbol Wassersport, keine Baufläche dar.) Weder das Land Berlin noch der Bezirk Treptow-Köpenick befürworten eine Änderung der gegenwärtigen Darstellungen des Flächennutzungsplans. Das ist auf dem Zwangsversteigerungstermin auch deutlich zum Ausdruck gebracht worden."
Der Flächennutzungsplan des Landes Berlin ist - wie sich in den vergangenen Jahren bereits bei der weiteren Entwicklung des Rübezahl-Areals zu einer Ferienvillen-Siedlung erwies - nicht in Erz gegossen, daher scheint es - von Friedrichshagener Seite aus - angezeigt, weitere verwertende Anstrengungen des neuen Eigentümers und die entsprechenden Reaktionen des Bezirksamtes Treptow-Köpenick bzw. die der Senatsverwaltung im Blick zu behalten.
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