Wieder einmal wurden die Wände des Spreetunnels von Sprayer „verschönert“. Diesmal großflächig.
Ist solches Tun nun als Werk von Künstlern oder Vandalismus zu betrachten? In der Internetplattform Wikipedia ist dazu zu lesen:
„Während Graffiti teilweise als Kunstform anerkannt ist, werden Graffiti in der öffentlichen Wahrnehmung meist als Vandalismus betrachtet. In Deutschland werden zur Beseitigung illegaler Graffiti pro Jahr circa 500 Millionen Euro ausgegeben. Illegal angebrachte Graffiti können als schadenersatzpflichtige Sachbeschädigung geahndet werden.“
Letzteres wissen die Sprayer und setzen sich deshalb des Öfteren im Falle der Entdeckung mit Gewalt zur Wehr. Umso mehr ist es zu würdigen, dass in der vergangenen Woche ein junger Mann auf dem frühmorgendlichen Weg zu seinem Arbeitsplatz in Friedrichshagen mutig eingriff und somit zur polizeilichen Feststellung der Sprayer beitrug.
Welches Risiko er einging, vergegenwärtigt eine Meldung in der Morgenpost vom vergangenen Jahr, nach dem am gleichen Platz in der gleichen Situation ein Polizeiobermeister angegriffen und so verletzt wurde, dass er ins Krankenhaus eingeliefert werden musste.
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