Im Zusammenhang mit dem Thema "Naturschutzgebiet Müggelsee", welches insbesondere Anrainer und Wassersportler seit dem letzten Jahr in Aufregung versetzt hat, findet am Samstag, dem 10. Juni 2017, die Zweitauflage der letztjährig von den Veranstaltern als großer Erfolg deklarierten "Bootsdemo" statt. Damals waren die Boote im Berliner Regierungsviertel unterwegs, diesmal soll eine Sternfahrt zum Köpenicker Becken für Aufmerksamkeit für die Sache sorgen.
Die Hauptforderungen der Veranstalter der Bootsdemo in dieser Sache kann man auf ihrer Internetseite nachlesen:
Man wünsche sich die "Aussetzung des Verordnungsverfahrens zur Unterschutzstellung des Müggelsees", weil nur mit Verbänden geredet werde und es für die nichtorganisierten Nutzer des Sees in einer intransparenten Weise ablaufe, "das Ende der schleichenden Zurückdrängung des Wassersportes in Berlin" sowie "mehr ausgewiesene öffentliche Anlegestellen, um Berlin attraktiver für Wassertouristen werden zu lassen."
Ebenfalls unzufrieden, allerdings aus völlig entgegengesetzter Betrachtungsweise, zeigten sich bereits im letzten Jahr, die in der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V. organisierten Verbände. Sie kritisierten (zusammengefasst) in einer Stellungnahme vom 15. September 2016 an die damalige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, dass "sich die (ursprünglich) als Naturschutzgebiet vorgesehene Fläche verringert und die Unterschutzstellung verschlechtert habe." Weiterhin plädierten sie für "mehr kompetente Kontrollorgane", die "dazu befähigt bwerden sollten, die Verordnung umzusetzen, zu kontrollieren und Verstöße zu ahnden".
Die wahrnehhmbaren Meinungen aus politischen Kreisen zu dem Thema reichen von kritischer Betrachtung im Sinne von "Naturschutz ja, aber nicht so" bis zur Zustimmung mit dem frei übersetzen Tenor "Um den Müggelsee für alle nutzbar zu erhalten, müsse jetzt gehandelt werden".
Im Grunde wird jetzt ad hoc umgesetzt, was seit 1995 von der damaligen Landesregierung vertraglich gegenüber der EU zugesagt wurde und bei Nichteinhaltung zu Geldstrafen führen wird. Warum die Richtlinie nun nach über 20 Jahren erst unter solchem Zeitdruck durchgesetzt werden musste oder ob man da nicht viel früher besser hätte kommunizieren können, bleibt eine der offenen Fragen an alle Landesregierungen der letzten zwei Dekaden und an "die Politik" allgemein.
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