"Unser Ordnungsamt hat – obwohl keine direkte Zuständigkeit besteht – sich bereits ab 20. Februar um den Vorgang gekümmert und vor Ort der Firma (Wendenschloßstr.) begeben. Dort konnte der Außendienst trotz bester Sicht keine Gewerbetätigkeit wahrnehmen. Unter der eigentlichen Gewerbeanschrift Sebaldweg 28 in 12524 Berlin wurde ein Einfamilienhaus festgestellt. Zum Zeitpunkt der Prüfung war jedoch niemand anwesend. Die Beschwerden der Kunden dieser Firma gehen beim Ordnungsamt leider ins Leere. Hier geht es um vertragliche Nichterfüllung, evtl. sogar Betrug, also Privat- bzw. Strafrecht.
Der Vorwurf der Insolvenzverschleppung ist eine reine Vermutung und zudem ein Offizialdelikt. Seitens des Ordnungsamtes wurde der Gewerbetreibende aktuell aufgefordert, sein augenscheinlich nicht mehr ausgeübtes Gewerbe abzumelden. Diesem Anliegen kann mittels Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes nachgeholfen werden. Nach Auskunft aus dem Handelsregister und den Insolvenzbekanntmachungen des offiziellen Registerportals ist zurzeit kein Insolvenzverfahren anhängig."
Die Berliner Woche berichtete, zum Artikel bitte hier klicken.
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