29.11.2012


Ein Jeder kehre vor seiner eigenen Tür!

Das Ordnungsamt informiert

Bald hält wieder der Winter Einzug und bei Vielen stellt sich die Frage: Welche Pflichten haben Anlieger eines Grundstückes oder Hauses in Bezug auf die Räum- und Streupflicht?

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind im Straßenreinigungsgesetz von Berlin zu finden: Schneeberäumung, Abstreuen von Winter- und Eisglätte sowie Beseitigung von Eisbildungen, denen nicht ausreichend durch Streuen entgegengewirkt werden kann, haben die Anlieger auf Gehwegbereichen einer öffentlichen Straße durchzuführen. Unter den Begriff Anlieger fallen Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte, Nießbraucher sowie Inhaber eines im Grundbuch vermerkten dinglichen Nutzungsrechts (z. B. Geh-, Fahr- und Leitungsrecht).

Für den Fußgängerverkehr muss auf Gehwegen in einer erforderlichen Breite geräumt werden. In Straßen der Reinigungsklassen 1 und 2 beträgt die Mindestbreite 1,50 Meter und in allen anderen Straßen mindestens 1 Meter.

Schnee ist unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls, bei länger anhaltendem Schneefall in angemessenen Zeitabständen, zu beseitigen. Bei Schnee- und Eisglätte muss unverzüglich mit abstumpfenden Mitteln gestreut werden. Dauert der Schneefall bis nach 20:00 Uhr an oder tritt nach dieser Zeit Schneefall oder Glättebildung ein, so ist der Winterdienst bis 07:00 Uhr des folgenden Tages - an Sonn- und Feiertagen bis 09:00 Uhr - durchzuführen.

Bei Glätte ist unverzüglich nach ihrem Entstehen mit abstumpfenden Mitteln ausreichend zu streuen (z. B. Sand, Splitt o. ä.). Die Verwendung von jeglichen Auftaumitteln wie Salz und Harnstoff ist ausnahmslos verboten!

Die schuldhafte Nichterfüllung der Räum- und Streupflicht sowie die unzulässige Verwendung von Auftaumitteln kann vom Ordnungsamt mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Für nähere Informationen können Sie sich gerne telefonisch unter 030 90297-4629 an die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle wenden. Oder schauen Sie auf die Internetseite der Berliner Ordnungsämter: http://www.berlin.de/ordnungsamt/aktuelles/index.html


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