Seit Dienstag ist der Zugang zum Bahnhof offen. Es hat schon einen starken Realitätsbezug, die Öffnung in aller Stille ohne "Feierstunde" über die Bühne gebracht zu haben. Also wollen auch wir der nun eingetretenen Normalität nur kurz Rechnung tragen.
Ein weitaus mehr Friedrichshagener beschäftigendes Thema sind die nun angelegten Fahrradstreifen bzw. Angebotsstreifen bzw. Fahrbahnbegrenzungsmarkierungen.
Die neu angelegten Markierungen sind teilweise durchgezogen und teilweise nicht. Sollten Sie die durchgezogene Linie überfahren, droht grundsätzlich ein Bußgeld. Dies gilt auch für das Halten und Parken auf bzw. neben der Fahrstreifenbegrenzung oder Fahrbahnbegrenzung.
Zum Einfahren auf einen der raren Parkplätze, z.B. vor Geschäften in der Bölschestraße, muss man teilweise die durchgezogene Linie überfahren. Die StVO definiert die in diesem Fall zutreffende Ausnahme wie folgt:
- Ein Verkehrsteilnehmer darf eine Fahrbahnbegrenzung überfahren, die eine durchgezogene Linie und die Grenze zu einem Sonderweg darstellt, wenn sich dahinter nicht anders erreichbare Parkstände oder eine Grundstückszufahrt befinden (Quelle: https://www.bussgeldrechner.org/).
Laut StVO handelt es sich um das "Verkehrszeichen 295".
Wenn Sie eine Fahrbahnbegrenzung überfahren, sollten Sie natürlich darauf achten, dass andere Verkehrsteilnehmer, die den Sonderweg benutzen, nicht gefährdet oder behindert werden.
Redaktionell bearbeitet am 6.9.2018-stm
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